Für den wibutler-Förderservice arbeiten wir Hand in Hand mit dem FörderProfi aus dem Haus Viessmann. Daher fassen wir hier die wichtigsten Fragen zum FörderProfi zusammen.

Der FörderProfi ist unser zuverlässiger Partner, mit dem wir dich bei der Beantragung staatlicher Fördermittel für ein neues Heizsystem in Kombination mit wibutler unterstützen. Das Angebot des FörderProfis setzt sich dabei aus zwei Komponenten zusammen:
Schritt 1: Folge der Klickstrecke und gib an, welches Heizsystem du fördern lassen möchtest. Dafür sind nur wenige Informationen notwendig.
Schritt 2: Erhalte innerhalb weniger Minuten eine Rückmeldung per Mail, ob dein Vorhaben förderfähig ist.
Schritt 3: Bevollmächtige den FörderProfi mit der Antragstellung für dein geplantes Vorhaben. Neben einer unterzeichneten Vollmacht wird dazu außerdem das Angebot eines Fachunternehmens benötigt, das der FörderProfi dann beim Fördermittelgeber einreicht. In dem Angebot muss neben dem förderfähigen Wärmeerzeuger dann auch der wibutler pro und die weiteren geplanten Komponenten beinhaltet sein.
Nach der Umsetzung der Maßnahmen ist der FörderProfi weiterhin für dich da und unterstützt dabei, alle Unterlagen zusammenzustellen und diese fristgerecht einzureichen.
Bei der nachfolgenden Übersicht handelt es sich um Preise des FörderProfis. Bitte berücksichtige, dass durch die Abwicklung eines Fachunternehmens zusätzliche Kosten anfallen können, die von diesem separat in Rechnung gestellt werden können.
Die Rechnung von FörderProfi wird nach der Freigabe zum Maßnahmenbeginn gestellt, spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsabschluss (Vgl. AGB §3 Absatz 2). Die angegebenen Preise gelten bis einschließlich März 2022.
Auszug aus der Preisliste des FörderProfis (inkl. USt.):
Viessmann zahlt dir den den Förderbeitrag für Heizsysteme und Nebenkosten, wenn der Fördermittelgeber deinen Fördermittelantrag nach erfolgter Prüfung und Antragstellung durch den FörderProfi dennoch zurückweisen sollte.
Wenn du Fragen zu deinem Fördermittantrag haben solltest steht dir der FörderProfi per Mail oder Telefon zur Seite. Außerdem kannst du in deinem Login-Bereich immer aktuelle Informationen zu deinem Antrag einsehen.
Hotline: 06452 - 70 2575 (Mo-Fr, 09.00-17.00 Uhr)
Mail: foerderprofi@viessmann.com
Antragsberechtigt sind:
Ausdrücklich ausgeschlossen sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen.
Beim BAFA sind Unternehmen grundsätzlich berechtigt, Anträge zu stellen. Die KfW hingegen stellt bestimmte Anforderungen an Unternehmen. So sind Unternehmen förderfähig, die
Der Dienstleister Etanomics prüft die Förderung von Großprojekten. Sollte die geplante Anlagenleistung außerdem 100 kW übersteigen, wird außerdem empfohlen, eine individuelle Förderberatung durch Etanomics wahrzunehmen. Bitte kontaktiere hierzu den FörderProfi via Mail oder Telefon.
Hier muss im Einzelfall entschieden werden, ob ein bereits gestellter Antrag noch geändert werden kann. Bitte kontaktiere hierzu den FörderProfi via Mail oder Telefon.
Beachte jedoch, dass sich der Prozess des Förderantrags dadurch verzögert. Außerdem wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55€ in Rechnung gestellt. Des Weiteren entfällt unter Umständen eine bereits ausgesprochene Förder-Garantie.
Bei der BAFA beläuft sich der Bewilligungszeitraum auf 24 Monate. Das heißt nach Erhalt der Zuschusszusage ist die Maßnahme innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Bei der KfW beträgt der Bewilligungszeitraum 12 Monate.
Sollte eine Fristverlängerung notwendig werden, steht der FörderProfi zur Seite.
Nur unter bestimmten Bedingungen ist eine Fristverlängerung nach Ablauf der Auszahlungsfrist noch möglich. Dazu zählen zum Beispiel
Bitte beachte, dass für eine Fristverlängerung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden muss.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Maßnahmenpaket für die Energieberatung in Wohngebäuden zur Entwicklung des Gebäudebestands hin zu energieeffizienten Gebäuden und wird durch das BAFA gefördert. Dieser lässt sich entweder als Schritt-für-Schritt Sanierung über einen geplanten Zeitraum von fünfzehn Jahren oder als Komplettsanierung ausführen. Im Falle der Schritt-für-Schritt Sanierung wird durch den Experten ein bundesweit einheitlicher Sanierungsfahrplan auf Ihr Objekt zugeschnitten, wobei die einzelnen Maßnahmen zu einem beliebigen Zeitraum innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden können. Im Falle der Komplettsanierung erstellt der Berater ein Sanierungskonzept, das sich in einem Zuge umsetzen lässt und zur Erreichung eines energiesparenden KfW-Effizienzhaus-Standards führt.
Durch das Einreichen eines iSFP lassen sich bei folgenden Förderanträgen, die im iSFP beschrieben sind, 5% zusätzlichen Förderung erhalten. Der iSFP selbst wird mit bis zu 80% bezuschusst.
Zur Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau bietet die KfW folgendes Förderprogramm an: KfW-Brennstoffzelle
KMUs weisen folgende Merkmale auf:
Außerdem müssen diese Unternehmen unabhängig von Unternehmen sein, die diese Kriterien nicht erfüllen.
Fördermöglichkeiten:
Sowohl beim BAFA als auch bei der KfW sind KMUs förderberechtigt. Bei der KFW werden Unternehmensanträge aktuell noch postalisch bearbeitet, was zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann. Darüber hinaus gelten die gleichen Förderbedingungen wie bei Einzelpersonen.
Hier ist die aktuelle Förderübersicht der BaFA für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude: <a href="https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_em_foerderuebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5">Förderübersicht</a>
Die KfW bietet im Rahmen des KfW-Programms 433 folgende Förderungen in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden an:
Nachdem du den FörderProfi beauftragt hast, legt er mit der Antragstellung los. Das dauert normalerweise weniger als einen Werktag. Bei KfW-Anträgen für eine Brennstoffzelle kann ein paar Tage länger dauern, weil der Energieberater mit einbezogen wird.
Nach Bestätigung der Antragstellung kannst du mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Bitte warte jedoch unbedingt auf die Maßnahmenfreigabe durch den FörderProfi.
Hinweis: Bitte beachte, dass auch der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages erst nach Antragstellung erfolgen darf.
Nach Einreichung und Prüfung aller notwendigen Unterlagen erfolgt die Auszahlung der Fördermittel. Das konkrete Auszahlungsdatum hängt von den jeweiligen Fördermittelgebern ab und kann vom FörderProfi nicht beeinflusst werden.
In der Regel benötigt das BAFA ca. 14 Wochen für die Auszahlung der Förderung nach Erhalt der vollständigen Unterlagen.
Die KfW zahlt bei Online-Anträgen die Förderung in der Regel zum Ende des Monats aus.
Bei KfW Papieranträgen - also bei Vorhaben mit mehr als zwei Wohneinheiten - hängt die Auszahlung davon ab, wann die Unterlagen der KfW postalisch übermittelt werden und nimmt mehrere Wochen in Anspruch.
Eine Kombination der BEG EM und der KfW-EBS-Programme im Rahmen einer umfangreichen Sanierung ist möglich. Wichtig bei einer Kombination ist, dass die durch eine Kreditförderung abgedeckten Kosten nicht erneut im Rahmen der BEG EM geltend gemacht werden.
Eine Kumulation der Förderungen für die Kosten derselben Maßnahme (z. B. Förderung des Heizungsaustausch über Kreditförderung sowie danach zusätzlich über die BEG EM) ist dagegen nicht zulässig. Antragsteller müssen sich für die Förderung einer Maßnahme zwischen einer BEG-Zuschussförderung über das BAFA und einem KfW-EBS-Kredit im Rahmen der EBS-Programme entscheiden. Beide Förderangebote dürfen nicht für dieselbe Maßnahme kumulativ in Anspruch genommen werden.
Gas-Hybridanlagen im Gebäudebestand sind prinzipiell förderfähig. Gefördert wird die Errichtung von Anlagen, die Gas-Brennwerttechnik mit einer oder mehreren Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solar-, Wärmepumpe-, Biomasseanlage) kombinieren.
Fördervoraussetzungen: Die Komponenten müssen über eine gemeinsame Steuerung wie wibutler verfügen, sodass ein effizienter Anlagenbetrieb gewährleistet ist, und die in der Anlage zu dieser Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllen. Die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs (= ETA-s) des GasBrennwertkessels mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 70 kW muss mindestens 92 % betragen. Dabei muss die thermische Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers einer Hybrid-Anlage mindestens 25 Prozent der Heizlast des versorgten Gebäudes (Gebäudeheizlast) betragen. Je nach Technologie-Komponente zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
Biomasse-Anlagen: Die thermische Leistung ist die geprüfte Nennwärmeleistung und kann direkt den Anlagenlisten entnommen werden, die auf den Internetseiten des BAFA abrufbar sind: <a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html">Zur BAFA</a>
Wärmepumpen-Anlagen: Maßgeblich ist die potenzielle Heizleistung bei der jeweils anzusetzenden Normaußentemperatur am Standort der Wärmepumpe und einer Vorlauftemperatur von 35 °C. Der Wert kann den technischen Unterlagen des jeweiligen Herstellers entnommen werden.
Solarthermie-Anlagen: Zur Berechnung der Heizleistung einer Solarthermie-Anlage ist für alle Kollektortechnologien eine pauschale Kollektorleistung von 635 Watt pro m² Bruttokollektorfläche anzusetzen.
Um sicher zu stellen, dass Ihre geplante Anlage förderfähig ist, empfehlen wir Ihnen die kostenlose Förderprüfung auf unserer Webseite.
Gefördert werden die Errichtung sowie die Nachrüstung von effizienten Wärmepumpen, die die in der Anlage zu dieser Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllen und überwiegend (d.h. mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
Um sicher zu stellen, dass die geplante Anlage förderfähig ist, empfehlen wir unsere kostenlose Förderprüfung.
Gefördert wird die Errichtung effizienter Gas-Brennwertheizungen, wenn diese bereits weitestgehend auf eine künftige Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind („Renewable Ready“), und überwiegend (d.h. mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
Die Förderung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass die Einbindung erneuerbarer Energien zur Umwandlung der Anlage in eine Hybridanlage gemäß den Richtlinien innerhalb von 2 Jahren nach Inbetriebnahme erfolgt und setzt ferner die Einhaltung der in der Anlage zu dieser Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen voraus.
Hinweis: Eine Förderung von “Renewable Ready” Gas-Brennwertheizungen wird zur Zeit nicht vom FörderProfi unterstützt.
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wenn sie die in der Anlage zu dieser Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllen. Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen, sofern dieser technisch möglich ist. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen bspw.:
Voraussetzung ist auch, dass die zu optimierende Heizungsanlage mindestens zwei Jahre in Betrieb war. Wir empfehlen deshalb, unsere kostenfreie Förderprüfung durchzuführen.
Folgende Kosten für die geplante(n) Sanierungsmaßnahme(n) sind - abhängig vom zutreffenden Förderprogramm - förderfähig:
BAFA - Förderung Heizungsanlagen und Heizungsoptimierung
Höchstgrenze bei Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Einzelheiten zu den förderfähigen Kosten sind im Infoblatt zu den förderfähigen Kosten des BAFAs zu finden Ein Blick hierein ist unbedingt empfehlenswert.
KfW - Förderung Brennstoffzelle
Bei der KfW sind folgende Punkte förderfähig:
Bitte beachte, dass die maximale ausbezahlte Fördersumme immer auf 11.200€ begrenzt ist, auch wenn die Kosten die Summe von 28.000€ übersteigen.
Beim hydraulischen Abgleich werden die unterschiedlichen wasserseitigen Widerstände der Heizkörper angeglichen, indem die Komponenten der Heizungsanlage – also Heizkörper, Thermostatventile, Pumpen und Rohre – optimal aufeinander abgestimmt werden. Dadurch werden die Heizkörper stets mit der richtigen Menge Heizwasser versorgt und das Effizienzpotential des Heizsystems voll ausgeschöpft.
Ja, für alle Antragsarten, sowohl beim BAFA, als auch bei der KfW, ist die Erstellung eines hydraulischen Abgleichs verpflichtend. Davon ausgenommen sind Solaranlagen zur Warmwasserbereitung.
Dies ist in der Richtlinie nicht festgelegt und eine finale Mitteilung des BAFA steht aktuell noch aus. Dennoch besteht eine Tendenz zu Verfahren A für Anträge beim BAFA. Bei der KfW ist das Verfahren A ebenfalls zulässig.
Hinweis: Die Durchführung ist auf dem Bestätigungsformular des VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V. nachzuweisen (Link).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Kosten des hydraulischen Abgleich als Heizungsoptimierung durch das BAFA fördern zu lassen.
Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt.
Betreiber von Brennstoffzellen sind verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme mit ihrer Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Dieses kann der FörderProfi Ihnen leider nicht abnehmen.
Nein, die Berechnung der JAZ (Jahresarbeitszahl) ist seit dem 01.01.2021 gem. BEG nicht (mehr) verpflichtend.